ICD10 F64.0 im Detail erklärt mit Linkverweise

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Carol Rose
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ICD10 F64.0 im Detail erklärt mit Linkverweise

Beitrag von Carol Rose » 01 Dez 2019, 15:33

Viele wissen nicht wie sowas auf Papier aussieht, wenn sie es vor sich sehen, daher auch einmal die visuelle Darstellung,
von dem, von was hier geredet wird.
Der ICD10 ist bis auf weiteres in Deutschland gültig !
Wann er vom ICD11 abgelöst wird, ist ungewiss !
Vielleicht 2022 ? oder evt. später, wenn es heißt, es müssen noch 100.000 Diagnose aus dem englischen übersetzt werden,
also weiter dann die Menschen dieser pathologisierung aussetzen, aus Verwaltungsgründen? Kann das sein?
Sind Menschenrechte nicht höher zu bewerten als Verwaltungsakte?
Diese Zuschreibung, dass Du eine "psychische Verhaltensstörung" hättest, ist als Körperverletzung zu werten,
nämlich dann, wenn der Betroffene für sich dadurch Schaden nimmt, unter dieser Zuschreibung leidet.
Außerdem gibt es überhaupt keinen Grund, das Empfinden und die Aussage eines Menschen über sich als Störung zu bezeichnen,
solange aus dieser Aussage nur Probleme in der Gesellschaft entstehen oder er eine Operation benötigt.
Eine Blinddarmkranker oder eine schwangere Frau haben auch Probleme mit ihrem Körper und benötigen evt.
medizinische Hilfe, bei Blinddarm auf jeden Fall, bei einer schwangern Frau eventuell, aber sie sind deshalb
nicht psychisch gestört. Hallo ! Was läuft da falsch?
Das TSG muss weg mit diesem Quatsch!
Belegt die Menschen nicht länger mit diesen Quatsch, da sind schon viele daran zerbrochen!



Schauen wir uns an, wie das auch mal richtig aussieht, ich gebe euch die Seite als Bild und auch als Link jeweils.

Zuerst die F-Bereiche hier:

Bild

Der dazugehörige Link:
https://www.icd-code.de/icd/code/F00-F99.html

Ihr seht hier den Bereich F60 bis F69, der Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
was für mich psychische Verhaltensstörungen bedeutet und nahe an "geisteskrank" liegt, was Menschen denken, wenn sie diese
Beschreibung hören. Absolut unpassend und entgegen dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Es darf nicht an sowas festgehalten werden, aber es wird immer noch auf das Attest geschrieben:
Diagnose: Transsexualismus F64.0
Das darf es doch nicht mehr geben. Hallo ? Es wird so getan, als ob dieser Bürokratismus im Weg wäre,
um den Menschen ihr Recht zu geben. Die Menschen sind nicht geisteskrank!



Und so schaut das aus, wenn ihr dann auf F60-F69 klickt:

Bild


Hier der original Link zu diesem Bild

Ihr seht in dicker schwarzer Schrift:
"Störungen der Geschlechtsidentität"

darüber dann oben auf der Seite unter dem roten Balken:
"F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen"

Weg damit!
Sagt es allen,nehmt für diese Menschen Stellung, die hier pathologisiert werden.
So - und jetzt ein Stück Christstollen - ist ja 1. Advent.

Schaut auch einmal an, nur so als Info, wie ein Gesetzesentwurf im November 2019
das Gutachterfahren gut findet - vielleicht haben sie schon zu viel Glühwein gehabt,
der Christkindlsmarkt hat ja schon in verschiedenen Städten geöffnet?




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