CXVI - was falsch war muss falsch bleiben...

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JasminRheinhessen
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CXVI - was falsch war muss falsch bleiben...

Beitrag von JasminRheinhessen » 14 Jul 2016, 16:49

Am 14. Juli schrieb ich eine Streitschrift gegen einen CDU-Rastherren,
der auf seiner Facebook-Seite zur Rehabilitierung der Opfer des §175
folgendes geschrieben hatte:

"Ich finde was gestern falsch war muss auch falsch bleiben,
auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist.was falsch war, muss falsch bleiben"

Meine anschließende Stellungnahme ist allgemeingültig für dieses Argument,
den Namen des Ratsherrn habe ich in meiner Buchfassung auf D. gekürzt:


Sehr geehrter Herr D.,

mit Ihrer Feststellung,
in Bezug auf die Rehabilitierung der Opfer des §175,
mit ihrem Hinweis, Zitat:
"Ich finde was gestern falsch war muss auch falsch bleiben,
auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist.was falsch war, muss falsch bleiben"
ignorieren Sie die aktuelle Gesetzeslage.

Und Sie greifen nicht nur mich persönlich an,
sondern eine Gruppe derer Menschen in Gänze,
die die Eigenschaften haben,
die durch den Paragraph 175 verurteilt worden sind.
Desshalb, da Sie mich persönlich diskreditieren,
schreibe ich Sie auch persönlich an.

An dieser Stelle unterstelle ich,
dass Sie sich hier nicht sicher waren,
ob Sie hier durch ihre totalitarismusaffine Fragestellung
die aktuelle Gesetzeslage ignorieren:

Ihr verwendetes Wort "möglicherweise" stellt nämlich genau die aktuelle Gesetzeslage in Frage.
Ihr Zitat: "...auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist..."


Ich erkläre Ihnen, warum das m.M.n. so ist:

Bei Ihrer Verteidigung versuchen Sie nun,
den Faktor Homophobie aus ihrer Aussage zu extrahieren,
indem sie das Beispiel mit den Verkehrsregeln innerhalb der STVO anführten.

Sie können den Faktor Diskriminierung aber nicht aus ihrer Äusserung extrahieren,
da dieser Faktor mit Ihrer Äusserung direkt verbunden ist.

Wenn Sie die Neubewertung von Urteilen früherer Rechtssprechungen isoliert von der sexuellen Komponente,
und damit der diskriminierenden Komponente, hätten bewerten wollen,
hätten Sie dies auch genauso formulieren müssen und können.

Vielmehr haben sie aber genau auf diesen speziellen Fall des Paragraphen 175 focussiert,
was ihr Wort "möglicherweise" beweist. (das sich ja auf diesen speziellen Fall bezieht !)

Dieses Wort bezieht sich allein auf die Tatsache dieser speziellen Rechtssprechung,
die in ihrem Sinne - sonst hätten SIe das Wort nicht verwendet - f r a g l i c h zu sein scheint.

Hätten Sie das Wort "möglicherweise" für Urteile gegenüber KZ-Aufsehern verwendet ?

Nein - das hätten Sie desshalb nicht getan, da die Rechtssprechung,
wie auch der allgemeine Konsens der Gesellschaft,
die Frage dieser Schuld nicht offen lässt.

Aber Sie, Herr D., haben laut über die Schuldfrage der Verbrechen gegen das Menschenrecht,
dass mit dem Paragraph 175 in Gesetzestext gegossen wurde, laut nachgedacht,
indem sie das Wort "möglicherweise" verwendet haben.

Genau dieses Wort macht es ihnen unmöglich,
Ihre AUsssage auf eine abstrakte Formulierung ausserhalb des Paragraphen 175 zu abstrahieren.
(>Ihr Versuch mit dem Verkehrsregel-Vergleich)


Ich möchte Ihnen gerne weiterhelfen,
um Ihnen beim nächsten mal das Wort "möglicherweise" zu ersparen:

Der Paragraph 175 verstösst gegen das GG Art 3.

Warum schreiben Sie dann "...möglicherweise falsch... ?"

Ist für Sie dieser Sachverhalt strittig ?

Hier läge nach GG Art. 3 Diskriminierung vor. (soziale Diskriminierung)

Eine Diskriminierung von Menschen mit bestimmter sexueller Präferenz/Orientierung liegt in ihrer Äußerung vor.
Im Art. 3, Abs 3 GG wird auch die sexuelle Identität, sowie selbstverständlich die sexuelle Präferenz geschützt.
Diese wird dort zwar nicht explizit benannt,
ist aber durch den Gleichheitsgrundsatz und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt.
Das BVerfG hat die Tragweite dieses allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes eindeutig klargestellt.
Dieser strenge Kontrollmaßstab trifft für alle Persönlichkeitsmerkmale zu,
die den genannten (aufgezählten) im Gesetztestext von Art. 3, Abs. 3 GG vergleichbar sind.
In seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009,
hat dies das BVerfG auch für Unterscheidungen aufgrund der sexuellen Identität festgestellt.
Selbstverständlich gilt dies dann gleichermassen für die sexuelle Orientierung.

Diese Includierung der sexuellen Identität und sexuellen Präferenz im Gleichheitsgrundsatz
der Persönlichhkeitsrechte,
die eine Aufzählung im Gesetztestext Art. 3, Abs. 3 GG obsolet machen,
ist seit langem das Argument der konservativen Parteien,
diese Textstellen NICHT erweitern zu wollen.



Und nein -
eine ausgesprochene Diskriminierung wird nicht
durch "die freie Meinungsäußerung" legitimiert/neutralisiert.

Ansonsten könnte ich Sie öffentlich
beleidigen und dies mit der Möglichkeit meiner
freien Meinungsäußerung legitimieren.

Dies ist rechtlich nicht möglich.

Ich hätte in diesem Fall aber nur Sie persönlich beleidigt, Sie haben aber mit ihrer "Meinung",
darüberhinaus nicht nur mich, sondern eine ganze Gruppe an Menschen beleidigt.
(Soziale Diskriminierung).
Desshalb schreibe ich ihnen, da ich zu dieser Gruppe gehöre.
Aber ich müsste auch nicht zu dieser Gruppe gehören,
es würde auch genügen, wenn ich der Auffassung wäre, bestehendes Recht verteidigen zu wollen.
(>ich muss kein Wal sein, um mich für Wale einzusetzen)

Die soziale Diskriminierung (z.B. Rassismus, Antisemitismus, Homophobie)
zielt immer auf Repräsentanten der entsprechenden Gruppe.
Sie ist immer daran zu erkennen, dass der Einzelne nur desshalb Ziel wird,
weil er Eigenschaften der Gruppe aufweist.

Daher sieht die Strafverfolgung eine besondere Behandlung
- ein zusätzliches Strafmass zur eigentlichen persönlichen Beleidigung -
dieser Art von Diskriminierung bzw. Hasskriminalität vor.
(>Hasskriminalität, siehe Antidiskriminierungsstelle des Bundes)

http://www.antidiskriminierungsstelle.d ... cationFile


Wenn Sie die sexuelle Orientierung von Menschen insgesamt verurteilen,
und nichts anderes tun Sie,
schon allein wenn Sie die Schuldfähigkeit in Frage stellen,
(> mit dem Wort "möglicherweise" haben Sie das getan)
da sie mit der Infragestellung bereits den Art 3, Abs 3 GG ignorieren,
wenn Sie sich also nicht unstrittig gegen das Unrecht gegenüber eine Gruppe von Menschen stellen,
dass in der Vergangenheit verübt wurde,
liegt offene soziale Diskriminierung vor.

Sie haben damit gegen den GG Art 3 verstossen.
Dies ist unstrittig,
Dies haben sie auch erkannt.
Der Beweis ist der Versuch, den Parameter Homophobie aus ihrer Aussage zu extrahieren,
indem Sie ihre Aussage auf ein Verkehrsregelgesetz herunterdampfen wollten.

Wenn wir also heute rätseln,
ob der Amokläufer von Orlando die LGBT-Community gemeint haben könnte,
brauchen wir das bei Ihren Meinungsäusserungen(SIC!),
die die Aufhebung des Unrechtes gegenüber Homosexuellen in Frage stellt, nicht tun.

Hier ist eindeutig, dass Sie homophobe Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung
rhetorisch in die gefährliche Zone der Legitimierung bringen wollen.
(> das Wort "möglicherweise" in ihrer Aussage macht genau diese Aussage)
Ich zitiere nochmals ihre Aussage zu Ihrer Erinnerung:
"auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist"

Wenn sie so eine Aussage in der Öffentlichkeit treffen,
und Facebook strahlt in die Öffentlichkeit,
wie Sie aus der Reaktion die sie erhalten haben sehen können,
müssen Sie sich über die Konsequenzen bewusst sein.

Es genügt m.M.n. nicht, sich von Homophobie zu distanzieren,
und ihre Aussage stehenzulassen.
Es ist hier unabdingbar, sich von ihrer Aussage in Gänze zu distanzieren,
Und sich dafür zu entschuldigen.
Vielleicht profitieren Sie von der Gnade einiger, die Ihnen Unwissenheit unterstellen.

Für mich ist dies ein politischer Vorstoss,
um sich wieder einmal an homophoben Wählerstimmen bereichern zu wollen.
Hat die CDU aus den drei Landtagswahlen vom 13. März 2016 nichts dazugelernt ?
Rheinland Pfalz: Minus 3,4%
Sachsen-Anhalt: Minus 2,7%
Baden Württemberg: Minus 12%

Die AFD jedenfalls bestätigen und stärken Sie mit solchen Aussagen.

Homophobe Wähler brauchen keine (homophobe) CDU mehr,
sie haben ihre Wahlheimat gefunden.

Nur verliert die CDU weiterhin Wähler, wenn sie sich nicht modernisiert,
nicht das Ãœberholen auf der rechten Spur ist das Rezept gegen die AFD,
sondern der Mut zur Moderne, zur gelebten Gegenwart.
Hören sie auf im Gestern zu verharren, gestern ist vorbei.
Mit Gestern sind keine Wählerstimmen zu gewinnen,
und auch keine Mehrheiten zu bilden.
Das wird auch die AFD noch lernen.

Das C im Parteikürzel sollte kein Grund für Sie sein,
rückwärtsgewandt in den 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts zu verharren:
Helfen Sie als C-Politiker mit, die Kirche zu reformieren,
und bestätigen Sie nicht Menschenrechtsverletzungen,
die in der Kirche bis heute includiert sind
(>Debatten des zweiten Vatikanisches Konzil geben diese zu)
Die Kirche braucht Reformen und strebt nach Modernität:
Franzis Quinn, ehemaliger Bischof von Sacramento,
möchte mit einem Dritten Vatikanischen Konzil
auch die Haltung der Kirche gegenüber der Homosexualität reformieren:
http://kath.net/news/27317

Entschuldigen Sie sich offen für Ihre Aussage,
und schaden Sie nicht einer CDU, die modern werden will,
wie es die LSU für den Bereich Sexualität widerspiegelt.
Die Rehabilitierung des Paragraphen 175 ist überfällig,
die libertäre sexuell loyale westliche Welt schaut auf Deutschland,
und fragt sich, welches Problem wir hiermit "immer noch" haben.

Sie haben mit ihrer Aussage der CDU geschadet,
und alle die sie verteidigen, schaden der CDU weiter.
Oder wollen Sie sich auf die Stufe einer AFD stellen,
die mit Boateng, Schussbefehl und "deutsche Nationalmannschaft" Debatten,
sich zu profilieren versucht, versucht, xenophobe Wählerstimmen zu generieren ?
Wollen Sie dieses Prinzip auf die Gruppe der homophoben Wähler übertragen ?
Soll eine Partei sich dadurch auszeichnen,
welche Gruppen sie erfolgreich gegeneinander ausspielt ?
Ist dass das Ergebnis unserer Rechtsstaatlichkeit des Jahres 2016,
einer Rechtsstaatlichkeit, die die Aufgabe hat,
das Recht und die Freiheit des Einzelnen zu sichern ?

Möchten Sie zu parteistrategischen Mitteln greifen,
die Ressentiments, den "heimlichen Groll"
gegenüber bestimmten Menschengruppen bedient ?
Wollen Sie so tief fallen ?

Fänden Sie es eigentümlich, sonderbar, separierend und ausgrenzend,
wenn ich ihre sexuelle Präferenz (die ich unterstelle)
in meinem Artikel ihrem Namen beigefügt hätte.
Z.B. so etwas wie: "Ein heterosexueller Ratsherr..."
Fänden Sie es irgendwie unpassend ? Evt. sogar beschämend ?
Sehen Sie, dann haben Sie ein wenig von dem Gefühl gespürt,
dass was die LGBT-Community ständig spürt,
nur das wir noch zusätzlich zu denen gehören,
die sich dafür rechtfertigen müssen, sich erklären müssen,
und am besten "nicht auffallen" sollen.

Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Sie sind auf einem wichtigen Event, viele Menschen sind um sie herum,
vor denen Sie ein gewisses "seriöses" Bild abgeben wollen,
ein joviales, opportunes:
Sie nehmen ihren Freund mit, unterstellt sie wären homosexuell,
sie küssen ihn, sodass es viele sehen können,
vielleicht im Foyer eines Hotels, vor dem Essen.
Ich gehe vorbei und sage laut, dass es alle hören:
"Dass die sich nicht schämen ! Zu meiner Zeit in den 60iger Jahren
hätten wir die eingesperrt und erst am Morgen wieder rausgelassen !"
Und jetzt warten sie geduldig, dass jemand im Foyer
für sie Partei ergreift, und mich angreift,
aber niemand sagt etwas...
Wie fühlen Sie sich dann ?
Willkommen in der Zone der Dauerdiskriminierung.

Und wie gefallen Ihnen diese Fragen:
Wann Sind sie heterosexuell geworden ?
Wollen Sie nicht versuchen, dass abzustellen ?

Und nein - meine letzten Zeilen sind nicht offtopic,
sie treffen genau ins Schwarze,
in die Seele derer, die sich wegen ihrer Äußerung echauffieren.

Und nun sind sie nochmal der küssende Partner ihres Freundes
(halten sie diese Vision einfach mal kurz aus...)
und ich bin auch im Foyer und sage laut:

"Ich finde was gestern falsch war muss auch falsch bleiben,
auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist.was falsch war,
muss falsch bleiben"

Und ja - das war Ihr Zitat, Herr D. !

Wie wirkt sich ihre Feststellung auf die Behandlung eines Flüchtlings aus,
der in seinem Land, sagen wir Saudi-Arabien, zum Tode verurteilt wurde,
aufgrund seiner sexuellen Orientierung, und nun in Deutschland Asyl beantragt ?

Und wie wirkt sich ihre Feststellung auf diejenigen aus,
die den Gründungsaufruf der CDU "Deutsches Volk!" vom 26. Juni 1945 unterschrieben haben,
und zwar für diejenigen, die sogar die Mehrzahl bildeten,
nämlich die NS-Verfolgten, Emigrierten, KZ-Häftlinge ?

Wie wirkt sich ihre Feststellung, ich wiederhole sie an dieser Stelle:

"Ich finde was gestern falsch war muss auch falsch bleiben,
auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist.was falsch war,
muss falsch bleiben"

auf Andreas Hermes aus ?
Den ersten Vorsitzenden, Gründungsvorsitzenden und Mitbegründer der CDU 1945 ?

Der wegen Beteiligung am Attentat des 20. Juli 1944 in Plötzensee auf die Vollstreckung
seines Todesurteils wartete, als er im April 1945 befreit wurde ?

Hätten Sie dann auch gesagt, Herr D:

"Ich finde was gestern falsch war muss auch falsch bleiben,
auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist.was falsch war,
muss falsch bleiben"

Als Anhänger einer Demokratischen Partei wären Sie im 19Jhd. in Deutschland verfolgt worden,
vielleicht hätten Sie sich ja an der Märzrevolution beteiligt.
Wären verhaftet und eingekerkert worden.
Wie fänden Sie, wenn ich jetzt sagen würde:

"Ich finde was gestern falsch war muss auch falsch bleiben,
auch wenn es heute möglicherweise nicht mehr falsch ist.was falsch war,
muss falsch bleiben"

Aber das wäre ja nicht schlimm, Sie wären ja schon lange tot.



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