§ 45b PStG - Wovor hat die Bundesregierung Angst?

Antworten
Benutzeravatar
Carol Rose
Beiträge: 157
Registriert: 11 Sep 2019, 09:27
Wohnort: Münster
Kontaktdaten:

§ 45b PStG - Wovor hat die Bundesregierung Angst?

Beitrag von Carol Rose » 26 Jan 2020, 00:48

mich beschäftigt seit Tagen folgende Frage:

Welches Interesse verfolgt die Bundesregierung, also der Staat, wenn er möglichst wenig Menschen die Anwendung des § 45b PStG ermöglicht?
Die Einschränkung (oder der Versuch der Einschränkung, die Causa ist ja jetzt in Bewegung geraten) hat ja nichts anderes als Intention: Die Anzahl der Nutzer dieses § zu minimieren.

Aber warum?
Die Menschen sind doch im Staat lt. GG gleichgestellt?
Es kann doch gar keine Rolle spielen, welchen Vornamen oder Geschlecht eine Person hat?

Was will der Staat "schützen" mit dieser Einschränkung des § 45b ?
Was sind seine Ängste ?

ich klammere in der Frage absichtlich politische Gesinnung aus, da ich die Intention auf einer politisch unabhängigen Ebene ergründen will und evt. darlegen will, dass es keine Begründung - zumindest keine logische - gibt.

Oder hab ich etwas übersehen ?

anfangs dachte ich, sie haben Angst, dass irgendwie sehr viele von dem Gesetz Gebrauch machen, was aber genaugenommen auch egal sein müsste, aber sehr viele sind es auch nicht, das sehen wir ja auch in anderen Ländern, die diesen Vorgang liberaliisiert und zu einem reinen Verwaltungsakt gemacht haben, da bricht ja auch kein Chaos aus. Die Entscheidung, diesen Weg zu gehen, muss auch kein TSG mit Hürden "bremsen", die Bremsenfunktion erledigt die Transphobie in der Gesellschaft.



Antworten

Zurück zu „Gesetzgeber“