so müsste es jeder verstehen - Erklärtext SOGISchutzG Falle

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Carol Rose
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so müsste es jeder verstehen - Erklärtext SOGISchutzG Falle

Beitrag von Carol Rose » 01 Dez 2019, 16:58

Das neue Konversionstherapieverbot für Homosexuelle, soll nicht gleichzeitig dazu führen, dass Gutachterverfahren auch verboten werden.

Die Therapieverbote für Homosexualität werden mit Selbstbestimmung in Bezug auf GG legitimiert. Im Entwurf des Gesetzes mehrfach.
(Referentenentwurf)

Das Gesetz soll Anfang 2020 verabschiedet werden.

Damit würde für Transsexualität alles beim Alten bleiben, Homosexuelle hätten Schutz für ihre Selbstbestimmung.

Jetzt wird es so formuliert im Entwurf des Gesetzes, dass das Gutachterverfahren, genannt im Text mit (Die Behandlung...)
aber gut wäre für die Selbstbestimmung.
Den entsprechenden Passus zitiere ich am Ende meiner Einführung hier.

Dies ist aber genau andersherum. Das Gutachterverfahren steht der Selbstbestimmung entgegen, denn:

Wer logisch nachdenkt, weiß, dass ein Gutachterverfahren niemals einer Selbstbestimmung entsprechen kann, allein dadurch, weil es ja eine ergebnisoffene Prüfung ist.
Daher wird für Trans* die Selbstbestimmung verletzt, wenn sie ihren Personenstand ändern wollen, sie müssen ja das Transsexuellengesetz heranziehen für dieses Ziel.

Da aber nun so getan wird, als wäre das Gutachterverfahren das gleiche wie Selbstbestimmung, bzw. für sie förderlich. Muss es ja nicht verboten werden.
Dies ist die Konstruktion in der Argumentation, um Transsexualität nicht an dem neuen Konversionstherapieverbot partizipieren zu lassen.

Auf Seite 8 des Referentenentwurfes (Link in der Videobeschreibung mit weiteren wichtigen Links)
steht der oben erwähnte Passus, hier auch nun im Wortlaut wiedergegeben.
Ich färbe einzelne Wörter ein, dann ergibt sich, das eine Behandlung, sprich, das Gutachterverfahren, förderlich wäre. Das Selbstverwirklichung anstatt Selbstbestimmung verwendet wurde, ist ein Sprachspiel, es ergibt sich juristisch aber die gleiche Problematik. Selbstbestimmung wird verletzt.

Wer Facebook, Youtube hat, bitte verteilen.
Auch Journalisten, Medienvertreter
Oder ihr seid in Regenbogenverbänden organisiert, habt Draht zu dem Dachverband Bundesverband Trans, der gerade eine Petition für Selbstbestimmung gestartet hat, fragt eure Organisationsleitungen, warum sie 2019 mit SPD, Grüne, Linke gegen die Reform des Transsexuellengesetz anrannten, diese berechtigterweise abschmetterten (Mai 2019), weil sie nur eine Modifizierung des gleichen Prinzips war, also wieder keine Selbstbestimmung bedeutet, z.B. wurde das Gutachterverfahren in Beratung umbenannt und es sollten Ehepartner auch im Gericht befragt werden dürfen usw usw. , warum jetzt diese Verbände, nicht laut und öffentlich schreien, wenn so getan wird, das Gutachterverfahren wäre gut, nur um es aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes (Verbot) herauszunehmen zu können, denn dann müsste es logischerweise, wie das Konversionsverbot für Homosexuelle, verboten werden, Gutachterverfahren durchzuführen.

Und nun zu dem Passus, den ich oben erwähnt habe, das wichtigste Zitat aus dem Entwurf (Referentenentwurf SOGISchutzG) auf Seite 8 (von 26)
Der Kernsatz ist in Großbuchstaben


"DIE BEHANDLUNG von medizinisch anerkannten Störungen der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität (in der ICD-10 F64 als „Störungen der Geschlechtsidentität“ erfasst), ist dabei schon tatbestandlich nicht erfasst. Denn sie IST nicht auf eine Veränderung oder Unterdrückung der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität, sondern gerade AUF deren SELBSTBESTIMMTE VERWIRKLICHUNG GERICHTET, indem das angeborene biologische Geschlecht der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität angeglichen wird."

Interessant ist hier natürlich auch, dass noch auf ICD10 rekurriert wird, obwohl bekannt ist, dass der ICD11 kommt.
Hier clicken für Details zum F64.0 Code (Psychopathologisierung als Persönlichkeits- und Verhaltensstörung)



Nochmal in der Zusammenfassung:

Die Selbstbestimmung wird durch Einsatz des Gutachterverfahrens (Zwang, ergebnisoffen) verletzt.
Für Transsexualität muss aber die Selbstbestimmung auch gelten, weil
mit Selbstbestimmung dei Verbote für Homosexualität legitimiert werden.

Selbstbestimmung ist im Referentenentwurf nicht nur ein Wort, sondern wird als juristische Kategorie und als "Recht" eingesetzt. Wer diese Selbstbestimmung verletzt wird mit Freihieitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. (lt. Referentenentwurf)

Es ist also wichtig, dass hier bereits Selbstbestimmung als "Recht" angewandt wird, wenn wir gleichzeitig sehen, dass (für mich unerklärlich), in diesen Tagen der Bundesverband Trans eine Petition für Selbstbestimmung startete. Ich konnte leider keinen Dialog mit diesem Verband realisieren.
Es wird also für jedes eine Petition gestartet, was schon längst da ist.

An folgenden Textstellen wurde die Selbstbestimmung auf das Grundgesetz bezogen und damit rechtlich legitimiert:

Da ich den Referentenentwurf in seine Einzelteile zerlegt habe, tauchen hier Wörter wie "Aussagencode"auf, stört euch daran nicht, ich habe den juristischen Bezug vergrössert.





Textstellen Themenkategorie: juristische Bezüge

Aussagencode: RefKonvVerbot 005
Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel
wichtige Keywords: "geschlechtliche Identität, Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes"
"Die...selbstempfundene geschlechtliche Identität stehen als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) unter dem Schutz des Staates."

Aussagencode: RefKonvVerbot 006
Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel und Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen
wichtige Keywords: "geschlechtliche Identität, Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes"
"Die...selbstempfundene geschlechtliche Identität stehen als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) unter dem Schutz des Staates."

Aussagencode: RefKonvVerbot 008
Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel, Seite 8, Notwendigkeit der Regelung
wichtige Keywords: "menschenrechtlich, grundgesetzlich, Schutzauftrages des Staates, gesetzgeberischer Handlungsbedarf, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten, spezifische Unrecht sogenannter Konversionstherapien"
"Vor dem Hintergrund eines menschenrechtlich und grundgesetzlich begründeten Schutzauftrages des Staates besteht daher ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten zu schaffen, die das spezifische Unrecht sogenannter Konversionstherapien erfassen."

Anm. von mir: Aus dieser notwendigen Forderung erwächst auch die Aufnahme von Homophobie und Transphobie im Strafregister (bisher nur in Berlin)


Aussagencode: RefKonvVerbot 009
Textstelle: Seite 2, B. Lösung
wichtige Keywords: "Selbstbestimmung"
"Es wird ein eigenständiges Gesetz zum Schutz..., mit dem Ziel, die... Selbstbestimmung von Personen zu schützen."

Aussagencode: RefKonvVerbot 019
Textstelle: Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen
wichtige Keywords: "Selbstbestimmung"
"Insbesondere wird durch die vorhandenen Vorschriften nicht die Verletzung der... geschlechtlichen Selbstbestimmung erfasst."

Aussagencode: RefKonvVerbot 020
Textstelle: Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen
wichtige Keywords: "Selbstbestimmung"
"Sogenannte Konversionstherapien weisen darüber hinaus ein Gefährdungspotential für die sexuelle Selbstbestimmung Dritter auf, die durch Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte vorhandener Angebote und Praktiken selbst zu einer Behandlung motiviert werden könnten."


Aussagencode: RefKonvVerbot 021
Textstelle: Seite 8, 3. Zielsetzung
wichtige Keywords: "Schutz vor Behandlungen, Veränderung oder Unterdrückung, selbstempfundenen geschlechtlichen Identität "
"Der Entwurf sieht vor diesem Hintergrund die Schaffung eines „Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung...der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität vor. Er dient der Erweiterung des gegenwärtig unzureichenden strafrechtlichen sowie bußgeldrechtlichen Schutzes vor dem Unrecht sogenannter Konversionstherapien."


Aussagencode: RefKonvVerbot 024
Textstelle: Seite 9, Verhältnismäßigkeit
wichtige Keywords: Konversionsversuche, schützenswerte Rechtsgüter, Körperintegrität, Artikel 2 Absatz 1 GG"
"Konversionsversuche können unterschiedliche schützenswerte Rechtsgüter von Personen beeinträchtigen. Zum einen die Körperintegrität, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Ein Konversionsversuch kann eine Vielzahl auch körperlich negativer Folgen hervorrufen. Zu nennen sind beispielhaft der Verlust sexueller Empfindungen sowie die Entstehung von Depressionen, Ängsten und Suizidalität."


Aussagencode: RefKonvVerbot 025
Textstelle: Seite 9, Verhältnismäßigkeit
wichtige Keywords: Konversionsversuche, Selbstbestimmung, Artikel 2 Absatz 1 GG, Artikel 1 Absatz 1 GG"
"Darüber hinaus beeinträchtigen Konversionsversuche... die geschlechtliche Selbstbestimmung, die ihrerseits gemäß Artikel 2 Absatz 1, Artikel 1 Absatz 1 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist."


Aussagencode: RefKonvVerbot 026
Textstelle: Seite 14, Erweiterung strafrechtlicher Schutz, Verhältnismäßigkeit
wichtige Keywords: Konversionstherapien , geschlechtliche Selbstbestimmung, erhebliches Verhaltensunrecht, schärfsten Schwert des Staates"
"Die vorgeschlagene Strafvorschrift ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Bei den sogenannten Konversionstherapien handelt es sich um ein so erhebliches Verhaltensunrecht, dass der Einsatz des Strafrechts als dem schärfsten Schwert des Staates gerechtfertigt ist. Grund dafür ist die hohe Eingriffsintensität in die betroffenen Rechtsgüter, vor allem in die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung der Einzelnen und Dritter."



Resultat:

Juristisch kann eine Einführung und Verabschiedung des SOGISchutzG, nur mit einer Löschung des Gutachterverfahrens einhergehen, was dann im Pinzip zur gesamten Löschung des Transsexuellengesetz führen sollte.

Intersexuelle können heute schon am Standesamt ihren Personenstand formal ändern. Sie werden nicht gefragt, wie lange sie in der anderen Rolle leben etc etc etc um etwas zu prüfen. Eine Prüfung ist immer ergebnisoffen und kann daher nicht selbstbestimmt sein.


Warum nannte ich das Video und das Textbild "SOGISCHutzG-Falle"?

Weil die Abgeordneten, viele wissen nicht einmal was ein Transsexuellengesetz genau für Funktionsbausteine hat, bzw. wissen nicht einmal, dass es existiert, denn es wird im Entwurf mit keinem Wort erwähnt, weil die Abgeordenten die dann abstimmen über das Gesetz getäuscht werden, wenn sie glauben, sie tun etwas Gutes, auch für Trans*, indem sie mit Ja stimmen.

Warum glauben sie, dass sie etwas Gutes tun?
Bei der Abstimmung wird der Gesetzestext verlesen, im § 1 steht, dass das SOGISchutzG auch für "geschlechtliche Identitäten" gilt.
Hier im Zitat (Seite 4 des Referentenentwurfes)

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes:
(1) Dieses Gesetz gilt für Behandlungen, die auf Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind.

Alle freuen sich, etwas Gutes zu tun und es wird, wenn das Gesetz verabschiedet wird noch geklatscht, die Medien sind voll mit Artikeln, welche gute Veränderung jetzt für LGBT eingetreten ist.

Es gibt noch viel mehr Fragen zu dem Entwurf, ich habe hier für Euch einen Kernpunkt vorgestellt, der ausreicht, dass das Transsexuellengesetz gelöscht werden muss, wenn das SOGISchutzG in dieser Version kommen sollte.


Die Texttafel im Youtube-Video enthält den hier vorgestellten Sachverhalt auf einer Seite komprimiert.

Weiterführende Links gibt es in der Videobeschreibung, die ich noch weiter ergänzen werde.

Das Youtube-Video ist gut geeignet,
es auf Facebook und Twitter zu teilen, und natürlich auch auf Yotube selbst.

Ich befasse mich seit 20.11.19 mit diesem Fall und ihr seht, welche Detailtiefe ich vorlege, darin hat viel Arbeit gesteckt.
Was jetzt kommt, ist die Arbeit, den Sachverhalt bekannt zu machen.

Wir müssen jetzt etwas tun. Wir dürfen uns diese Chance nicht entgehen lassen. Jens Spahn möchte der LGBT ein versprochenes Bonbon geben, lieber Jens, dann lass uns aber nicht leer ausgehen.

Damit das nicht passiert, es könnte sich ja um ein Versehen handeln, müssen wir den Beteiligten, vor allem den 46 Mitgliedern der Kommission, die für diesen Entwurf verantwortlich zeichnet, helfen, ihren Fehler zu finden.
Link der Liste zu den Kommissionsmitgliedern auch in der Videobeschreibung auf Youtube (daher das Video auf Youtube ansehen, nicht im eingebetten Modus hier) und dann unter dem Video auf "MEHR ANSEHEN" clicken.


Bitte um Verständnis, dass ich hier in diesem Thread aus Zeitgründen keine Fragen zu meiner Person oder Fragen, die nicht zum Thema gehören und daher für die Sachlage unwichtig sind, beatworten kann.

Ich werde aber Sachfragen zeitnah beantworten, soweit sie sinnvoll sind und ich sehe, der Fragende hat sich schon eingearbeitet.
Fragen, die erkennen lassen, dass derjenige sich nicht eingearbeitet hat, kann ich aus Zeitgründen nicht beantworten, das ist einfach zu aufwendig.

Ich danke allen Menschen, die ihren Einfluss durch Mithilfe in eine Gute Sache stellen.





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