lt. Konversionstherapieverbot Gesetz 2019 ist das TSG toll !

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Carol Rose
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lt. Konversionstherapieverbot Gesetz 2019 ist das TSG toll !

Beitrag von Carol Rose » 03 Dez 2019, 16:17

Was ist das Transsexuellengesetz?
Das seit 1981 gültige Transsexuellengesetz regelt, wie trans Menschen ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag anpassen können.
Das ist nicht nur für die Selbstbestimmung wichtig, sondern das richtige juristische Geschlecht regelt auch Dinge, wie
Frauenabteilung im Krankenhaus und vieles mehr.

Hier bekommst Du eine Vorstellung davon, wie bereits gegen dieses Gesetz gekämpft wurde, bisher ohne Erfolg.
viewtopic.php?f=72&t=1461

Ja liebe Leser_innen, hier habt richtig, gelesen, das neue Konversionstherapieverbot s Gesetz (SOGISchutzG)
findet das Transsexuellengesetz so toll, und für die Selbstbestimmung zuträglich,
dass das im Transsexuellengesetz auferlegte Gutachterverfahren (2 Gutachter müssen besucht werden),
ein Amtsgerichtsverfahren absolviert werden, das Ganze ist natürlich ergebnisoffen und kostet rund 2500 bis 3000 Euro,
das ist also so toll für die Selbstbestimmung, dass das Transsexuellengesetz nicht vom Konversionstherapieverbot s Gesetz
betroffen ist, sprich, nicht gemeint wird, nicht im Anwendungsbereich dessen liegt.
Heißt: Homosexuelle dürfen sich nach ihrer Selbstbestimmung auserbeten, von einem Dritten therapiert zu werden,
und dieser Dritte wird sogar bis zu einem Jahr mit Haft bestraft, aber transsexuelle Menschen dürfen sich weiterhin
von dem tollen Gutachtverfahren beglücken lassen, dass ja für ihre Selbstbestimmung förderlich sei.
Das ist so unfassbar, dass man es nicht glauben kann.
Dazu kommt ja noch, dass im Sommer 2019 ein Reformversuch dieses menschenverachtenden Gesetzes abgeschmettert wurde,
weil dieses unzureichend war. Und jetzt wird das, was noch schlimmer als der Reformversuch war, das alte Gesetz,
als gut dargestellt.


Das folgende Video wurde während des Reformversuches des Transsexuellengesetzes im Sommer 2019 produziert,
es ist mit Sarkasmus duchtränkt, denn anders kannst Du diesen Versuch einer "Reform" nicht mehr konfrontieren.







Danach wurde der Reformversuch zurückgezogen, seit Herbst 2019 Schweigen im Walde.

Und dann kam dieses Konversionstherapieverbot s Gesetz und meint, dass Transsexuellengesetz als gut darstellen zu wollen,
das ist ein echter Skandal.

In diesem Textbild (was sich in facebook, twitter und youtube gut verteilen lässt) ist der Sachverhalt mit entsprechendem
Zitat aus dem Referententwurf v. 29.10.2019 gut zusammengefasst und weitere wichtige Links findest Du in der Videobeschreibung:




eine künstlerische Annäherung an das Thema:




Min 0:51
So klingt das wenn ein Arzt über Transsexualität spricht - da wird munter im Heilmodus durch Psychotherapie gedacht



lt. dem Konversionstherpieverbot wäre seine Aussage strafbewehrt nach StGB
Ach so, hatte ja vergessen, dass diese Heilung ja dann im Sinne der Selbstverwirklichung wäre.

Eine Identität ist nie gestört. Auch CIS haben eine Identität.
Einen Körper angleichen zu wollen macht Transsexualität per se nicht zu einer Störung, wie hier dargestellt.
Es gibt auch Menschen, die keine medizinishcen Konsequenzen ziehen wollen.
Daher benötigen wird eine selbstbestimmte Namensänderung (Personenstandsänderung)
Wer unabhängig dazu eine medizinische Betreuung noch benötigt, soll diese erhalten.
Ist doch in anderen Bereichen auch so.
Die eine schwangere Frau entbindet ohne zuhause in der Badewanne.
Die andere muss ins Krankenhaus, wegen Komplikationen.
Aber alle schwangere Frauen per se als krank zu bezeichnen ist Unsinn.
Genau das wird beim Transsexuellengesetz aber getan.



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